Bürgerinitiative NaturAktiv Sigmarswangen
Keine Windindustrie in unserem Staatswald!

Mehrere Schutzgüter massiv beeinträchtigt

Forst-BW will im Bereich „Stumpen“ / Eichwald / „Vosslers Kreuz“ mindestens drei Windkraftanlagen errichten.  Ein Gebiet mit sehr vielen Laubbäumen. Auch auf der Breite (Schillerhöhe) sind Anlagen beantragt.
Durch den Staatswald bei Sigmarswangen führen verschiedene Fahrrad- und Wanderwege wie der Jakobsweg, Neckarweg und Hohenzollernweg. Was geschieht damit, wenn dort große Windenergieanlagen entstehen? 

Video: Bürgerinitiative NaturAktiv Sigmarswangen bezieht Stellung zum geplanten Windkraftausbau:

Gegen die Bevölkerung, die Natur und die darin lebenden Arten

Gegen den Willen der Bevölkerung

Beim Bürgerentscheid gegen Windkraftanlagen in kommunalen Wäldern haben über 70 % der Sigmarswanger im Februar 2025 ein klares Zeichen gesetzt: Sie wollen keine Windindustrieanlagen in unseren wertvollen Wäldern – selbst dann nicht, wenn finanzielle Vorteile damit verbunden wären. 
In der Planfortschreibung (Regionalplan Schwarzwald Baar Heuberg) weist der Regionalverband die umstrittenen Gebiete als Windvorrangflächen aus. Es gibt zahlreiche Stellungnahmen gegen dieses Windkraftprojekt von ForstBW im Beteiligungsverfahren zum Teilregionalplan Windkraft. 

Intransparente Prozesse 

Die Windkraftgegner beklagen, dass sie sich jedes Stückchen Information zusammenklauben müssen. Der Antrag des Projektierers (SOWITEC) auf Genehmigung zur Errichtung dieser Windkraftanlagen, welcher vermutlich vor dem 30. Juni 2025 beim Landratsamt eingereicht wurde, wird nicht veröffentlicht und ist nicht öffentlich einsehbar.

Was bedeutet "Windkraftausbau mit Augenmaß"?

  1. Windkraftausbau nicht mehr nach Flächenvorgabe, sondern nach Strombedarf (MWh) - im richtigen Verhältnis zwischen Schwankungsstromproduktion und Grundlaststromproduktion.
  2. Windkraftausbau nicht mehr nach dem Prinzip „so schnell so viel wie möglich“, sondern in angemessener Relation zum Ausbau des Leitungsnetzes und der Speichermöglichkeiten.
    Keine Windkraft im Wald. 
  3. Ausbau erneuerbarer Energien und die Errichtung von Windkraftanlagen vor Ort möglichst umweltverträglich und waldschonend und deshalb vorrangig auf Nichtwaldflächen.

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